Teilnahmeberechtigt bist du, wenn du nicht älter als 35 Jahre bist und in Deutschland professionell fotografierst,
eine Ausbildung oder einen entsprechenden Studiengang absolvierst. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
Du bewirbst dich mit einem Portfolio, das aus max. 15 Arbeiten/Fotografien (davon dürfen immer nur fünf einem Werkzyklus angehören) besteht. Das Thema der Arbeiten ist frei.
Melde dich jetzt an
Zur Teilnahme drückst du einfach auf den Anmeldebutton, den du rechts siehst. Es erscheint ein Formular, das du komplett ausfüllst und absendest. Du erhältst die Antwort und den Zugangscode, um deine Fotografie einzureichen, umgehend per E-Mail (ab 01.10.2011 kannst du dich anmelden und deine Arbeiten einreichen).
Termine
Einsendung der Arbeiten: Alle Unterlagen müssen bis zum 06. Dezember 2011 beim Veranstalter eingehen. Die Gewinner werden bis zum 23.12.2011 benachrichtigt.
Technische Anforderungen
Wenn du dich mit dem Zugangscode eingeloggt hast, kannst du bis zu 15 Bilder einzeln hochladen. Die Bilder müssen im Dateiformat .JPG eingereicht werden. Dabei darf die Dateigröße von 10 MegaByte pro Bild nicht überschritten werden. Andere Formen der Einreichung werden von der Jury nicht berücksichtigt.
Der/die Einsender/in verpflichtet sich, bei Prämierung seiner/ihrer Arbeit, druckfähige Dateien (.TIFF, .EPS oder .PDF Daten, mindestens 300dpi, CMYK) zu liefern. Einfluss auf Art der Wiedergabe seiner prämierten Arbeit hat der Einsender nicht.
Aus allen Teilnehmern nominieren zwei Jurys die Finalisten der Wettbewerbe katapult°drei und katapult° b-sight. Die Finalisten haben die Möglichkeit Ihre Arbeiten im Rahmen einer Portfolio-Show und einer Ausstellung zu präsentieren. Aus diesen Nominierten wählen die Jurys auch die „Sieger“.
Die drei Besten und der/die Gewinner/in von katapult° b-sight werden kostenlos in „selected views“ (Buch und Website) veröffentlicht.
Rechtliche Hinweise
Jeder Einsender unterwirft sich mit der Einsendung seiner Arbeiten den Wettbewerbsbedingungen. Am Wettbewerb nehmen nur Arbeiten teil, die den Teilnahmebedingungen entsprechen. Der Veranstalter hat das Recht, eingereichte Arbeiten vom Wettbewerb auszuschließen, wenn eine Schädigung des Veranstalters, des Wettbewerbs oder der Sponsoren drohen.
Die Bewertung und die Prämierung der eingesandten Arbeiten beruht auf der Entscheidung der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt der Schiedsspruch der Jury.
Aus allen Teilnehmern nominieren zwei Jurys die Finalisten der Wettbewerbe katapult°drei und katapult° b-sight. Die Finalisten haben die Möglichkeit Ihre Arbeiten im Rahmen einer Portfolio-Show und einer Ausstellung zu präsentieren. Aus diesen Nominierten wählen die Jurys auch die „Sieger“.
Die drei Besten und der/die Gewinner/in von katapult° b-sight werden kostenlos in „selected views“ (Buch und Website) veröffentlicht.
Haftung des Einsenders
Der Einsender versichert alle Rechte an den eingereichten Arbeiten zu besitzen. Er haftet für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen, gesamtschuldnerisch. Er versichert die Einsende- und Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren.
Nutzungsrechte
Der Veranstalter unternimmt publizistische Anstrengungen, die eingesandten Arbeiten einem möglichst breiten Publikum vorzustellen. Im Rahmen dieser Aufgaben räumt der Einsender dem Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich uneingeschränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht dazu ein, die eingesandte Arbeit zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu senden, online im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise zu nutzen. Der Veranstalter darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen.
Haftungsfreistellung
Der Einsender versichert, dass Rechte Dritter dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht entgegenstehen. Der Einsender verpflichtet sich, jeden Schaden zu ersetzen, der dem Veranstalter dadurch entsteht, dass Dritte den Veranstalter wegen einer Urheberrechtsverletzung in Bezug auf die eingesandte Arbeit in Anspruch nehmen. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört insbesondere der Schaden, der dadurch entsteht, dass Nutzungshandlungen in Bezug auf das eingesandte Werk nicht vorgenommen werden können, da Rechte Dritter dem im Wege stehen.
Du bewirbst dich mit einem Portfolio, das aus max. 15 Arbeiten/Fotografien (davon dürfen immer nur fünf einem Werkzyklus angehören) besteht. Das Thema der Arbeiten ist frei.
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Zur Teilnahme drückst du einfach auf den Anmeldebutton, den du rechts siehst. Es erscheint ein Formular, das du komplett ausfüllst und absendest. Du erhältst die Antwort und den Zugangscode, um deine Fotografie einzureichen, umgehend per E-Mail (ab 01.10.2011 kannst du dich anmelden und deine Arbeiten einreichen).
Termine
Einsendung der Arbeiten: Alle Unterlagen müssen bis zum 06. Dezember 2011 beim Veranstalter eingehen. Die Gewinner werden bis zum 23.12.2011 benachrichtigt.
Technische Anforderungen
Wenn du dich mit dem Zugangscode eingeloggt hast, kannst du bis zu 15 Bilder einzeln hochladen. Die Bilder müssen im Dateiformat .JPG eingereicht werden. Dabei darf die Dateigröße von 10 MegaByte pro Bild nicht überschritten werden. Andere Formen der Einreichung werden von der Jury nicht berücksichtigt.
Der/die Einsender/in verpflichtet sich, bei Prämierung seiner/ihrer Arbeit, druckfähige Dateien (.TIFF, .EPS oder .PDF Daten, mindestens 300dpi, CMYK) zu liefern. Einfluss auf Art der Wiedergabe seiner prämierten Arbeit hat der Einsender nicht.
Aus allen Teilnehmern nominieren zwei Jurys die Finalisten der Wettbewerbe katapult°drei und katapult° b-sight. Die Finalisten haben die Möglichkeit Ihre Arbeiten im Rahmen einer Portfolio-Show und einer Ausstellung zu präsentieren. Aus diesen Nominierten wählen die Jurys auch die „Sieger“.
Die drei Besten und der/die Gewinner/in von katapult° b-sight werden kostenlos in „selected views“ (Buch und Website) veröffentlicht.
Rechtliche Hinweise
Jeder Einsender unterwirft sich mit der Einsendung seiner Arbeiten den Wettbewerbsbedingungen. Am Wettbewerb nehmen nur Arbeiten teil, die den Teilnahmebedingungen entsprechen. Der Veranstalter hat das Recht, eingereichte Arbeiten vom Wettbewerb auszuschließen, wenn eine Schädigung des Veranstalters, des Wettbewerbs oder der Sponsoren drohen.
Die Bewertung und die Prämierung der eingesandten Arbeiten beruht auf der Entscheidung der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt der Schiedsspruch der Jury.
Aus allen Teilnehmern nominieren zwei Jurys die Finalisten der Wettbewerbe katapult°drei und katapult° b-sight. Die Finalisten haben die Möglichkeit Ihre Arbeiten im Rahmen einer Portfolio-Show und einer Ausstellung zu präsentieren. Aus diesen Nominierten wählen die Jurys auch die „Sieger“.
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Haftung des Einsenders
Der Einsender versichert alle Rechte an den eingereichten Arbeiten zu besitzen. Er haftet für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen, gesamtschuldnerisch. Er versichert die Einsende- und Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren.
Nutzungsrechte
Der Veranstalter unternimmt publizistische Anstrengungen, die eingesandten Arbeiten einem möglichst breiten Publikum vorzustellen. Im Rahmen dieser Aufgaben räumt der Einsender dem Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich uneingeschränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht dazu ein, die eingesandte Arbeit zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu senden, online im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise zu nutzen. Der Veranstalter darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen.
Haftungsfreistellung
Der Einsender versichert, dass Rechte Dritter dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht entgegenstehen. Der Einsender verpflichtet sich, jeden Schaden zu ersetzen, der dem Veranstalter dadurch entsteht, dass Dritte den Veranstalter wegen einer Urheberrechtsverletzung in Bezug auf die eingesandte Arbeit in Anspruch nehmen. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört insbesondere der Schaden, der dadurch entsteht, dass Nutzungshandlungen in Bezug auf das eingesandte Werk nicht vorgenommen werden können, da Rechte Dritter dem im Wege stehen.

