Programm

PREISVERLEIHUNG
23. bis 25. Februar 2012
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Teilnahmeberechtigt bist du, wenn du als professionelle/r Fotografin oder Fotograf in Deutschland arbeitest, studierst oder eine Ausbildung absolvierst und nicht älter als 35 Jahre bist.

Die Themen/Genres/Verwendungszwecke der Filme werden nicht vorgegeben – also vom Musik-Clip über Commercials oder Unternehmensdarstellungen bis hin zu Reportagen oder Kurzfilmen hast du alle Möglichkeiten.

Einreichen kannst du nur einen Film.

Melde dich jetzt an!
Zur Teilnahme drückst du einfach auf den Anmeldebutton, den du rechts siehst. Es erscheint ein Formular, das du komplett ausfüllst und absendest. Du erhältst die Antwort und den Zugangscode für den Upload deines Films einzureichen umgehend per E-Mail (ab 15.11.2011 kannst du dich anmelden und deinen Film hochladen).

Technische Anforderungen
Du kannst nur Filme eingereichen, die du mit einer Digitalen Spiegelreflexkamera (unabhängig von der Marke) gedreht hast.

Format, Codec und maximale Länge der Filme sind unbedingt einzuhalten:
- Quicktime-Movie mit einer Auflösung von 1024 x 576
- Codec: H.264 (mov)
- maximale Länge: 10 min.
- maximale Video-Bitrate: 1.500 kbps
- maximale Audio-Bitrate: 128 kbps
- maximale Dateigröße: 150 MB

Termine
Anmeldung und Einreichung der Filme sind bis einschließlich 16. Januar 2012 möglich. Die Preisverleihung findet vom 23. bis 25. Februar 2012 statt.

Rechtliche Hinweise
Jeder Einsender akzeptiert mit der Einsendung seines Films die Wettbewerbsbedingungen. Am Wettbewerb nehmen nur Arbeiten teil, die den Teilnahmebedingungen entsprechen. Der Veranstalter hat das Recht, Einreichungen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn eine Schädigung des Veranstalters, des Wettbewerbs oder der Sponsoren droht.

Die Bewertung und die Prämierung der eingesandten Arbeiten beruht auf der Entscheidung der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt der Schiedsspruch der Jury.

Haftung des Einsenders
Der Einsender versichert alle Rechte an den eingereichten Arbeiten zu besitzen. Er haftet für sämtliche Rechtsfolgen, die durch unrichtige Angaben entstehen, gesamtschuldnerisch. Er versichert die Einsende- und Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren.

Nutzungsrechte
Der Veranstalter und Canon unternehmen publizistische Anstrengungen, die eingesandten Filme einem möglichst breiten Publikum vorzustellen. Im Rahmen dieser Aufgaben räumt der Einsender dem Veranstalter ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich un­ein­ge­schränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht dazu ein, die eingesandte Arbeit zu ver­öffent­lichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich vorzuführen, zu senden, online im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise zu nutzen. Der Veranstalter darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen.

Haftungsfreistellung
Der Einsender versichert, dass Rechte Dritter dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht entgegenstehen. Der Einsender verpflichtet sich, jeden Schaden zu ersetzen, der dem Ver­anstalter dadurch entsteht, dass Dritte den Ver­anstalter wegen einer Ur­heber­rechts­verletzung in Bezug auf die eingesandte Arbeit in Anspruch nehmen. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört insbesondere der Schaden, der dadurch entsteht, dass Nutzungshandlungen in Bezug auf das eingesandte Werk nicht vorgenommen werden können, da Rechte Dritter dem im Wege stehen.